Unternehmensbewertung für jeden Anlass

Möchten Sie Ihren Betrieb verkaufen, sind Sie an dem Preis interessiert, den Sie dem Käufer anbieten können. Zu diesem Zweck lassen Sie den Wert Ihres Unternehmens digital und auf einer fundierten Grundlage ermitteln. Daneben bestehen noch weitere freiwillige und gesetzliche Gründe, die die umfassende Wertermittlung für ein Unternehmen erforderlich machen.

Die aconax Steuerberatung ist ein digitales Unternehmen, zu dessen Leistungsspektrum eine fundierte Unternehmensbewertung zählt. Unser Unternehmensberater führt die Bewertung Ihres Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durch. Mit der folgenden Zusammenstellung können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, wie sich der Ablauf einer Unternehmensbewertung darstellt.

Bewertungsanlässe

Für die Bewertung eines Unternehmens gibt es gesetzliche, freiwillige und sonstige Anlässe.

Ändern sich die Verhältnisse in Ihrer GmbH oder in Ihrer OHG, müssen Sie einen Unternehmensberater mit der Bewertung Ihres Unternehmens beauftragen. Gesellschaftliche Verhältnisse ändern sich z.B. durch die Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere Rechtsform oder durch die Verschmelzung zweier Gesellschaften. Daneben kommt eine Unternehmensbewertung in Betracht, wenn in ihrer Personengesellschaft ein Gesellschafterwechsel vorgenommen wird. Weitere gesetzliche Bewertungsanlässe entstehen zu erbschaftsteuerlichen Zwecken oder bei familienrechtlichen Abfindungen.

Die freiwilligen Anlässe einer Unternehmensbewertung gehen von der Initiative des Unternehmers aus. Neben dem Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils werden Unternehmen bei Sacheinlagen, Fusionen und zu Zwecken einer wertorientierten Unternehmensführung bewertet.

Über die gesetzlichen und freiwilligen Anlässe einer Unternehmensbewertung hinaus, werden Unternehmen auch im Rahmen von Kreditverhandlungen, Sanierungen oder zur Ermittlung der Rentabilität bewertet.

Beauftragen Sie unsere Steuerberatung mit der Bewertung Ihres Unternehmens, führt unser Steuerberater diese digital durch.

Bewertungsmethoden

Für das Verfahren einer Unternehmensbewertung können unterschiedliche Verfahren angewendet werden. Die aconax Steuerberatung ist ein digitales Unternehmen, das Ihr Unternehmen nach dem Gesamtwertverfahren, dem Einzelwertverfahren und dem Vergleichswertverfahren digital vornimmt.

Bei dem Vergleichswertverfahren ermittelt der Unternehmensberater den Wert anhand vergleichbarer Unternehmen. Bei dieser Methode bilden die Mittelwerte die Orientierung. Auf diese Weise lässt sich ein ungefährer Wert für Ihr Unternehmen ermitteln.

Das Einzelwertverfahren geht von der Annahme aus, dass das Unternehmen aufgelöst wird. Alle Vermögenswerte werden mit dem Liquidationswert angesetzt. Der Liquidationswert bildet die Wertuntergrenze. Der eigentliche Substanzwert hat aus steuerlicher Sicht gar keine Bedeutung.

Kommt das Einzelwertverfahren für die Unternehmensbewertung in Betracht, wird der Wert nach dem Preis bemessen, der sich bei einer Veräußerung einzelner Vermögensgegenstände ergeben würde. In die Ermittlung werden auch die immateriellen Wirtschaftsgüter einbezogen. Hierzu zählen z.B. Patente und der Kundenstamm.

Das häufigste in der Praxis zur Anwendung kommende Verfahren ist die Unternehmensbewertung nach dem Gesamtwertverfahren. Die Unternehmensbewertung nach dem DCF-Verfahren spielt bei dem Großteil der Unternehmensverkäufe eine Rolle. Der Wert Ihres Unternehmens wird auch bei dieser Methode digital ermittelt. DCF ist die Abkürzung für Discounted Cashflow. Den Wert ermittelt der Steuerberater anhand zukünftiger Zahlungsströme. Unser Unternehmensberater überprüft diese über einen längeren Zeitraum hinweg und berechnet durch Gegenüberstellung von Umsätzen und Kosten das EBIT.

Beauftragen Sie unsere Steuerberatung mit einer umfassenden Unternehmensbewertung, entscheidet er, welche Methode bei der Ermittlung des Werts für Ihr Unternehmen zur Anwendung kommt.

Kapitalisierungszins

In unserer Steuerberatung wird die Unternehmensbewertung digital und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Dies bedeutet, dass unser Steuerberater bei jeder Unternehmensbewertung den Kapitalisierungszins zugrunde legt.

Der Kapitalisierungszins setzt sich aus dem Basiszins und dem Risikozuschlag zusammen. Dies bedeutet, dass das Marktrisiko bei der Bewertung Ihres Unternehmens berücksichtigt wird.

Der Kapitalisierungszins wird in Abhängigkeit von dem Zweck der Bewertung ermittelt. Die Ermittlung der subjektiven und objektiven Unternehmenswerte nimmt der Unternehmensberater digital vor.

Wachstumsabschlag

Auch ein Wachstumsabschlag wird von unserem Unternehmensberater bei der Unternehmensbewertung berücksichtigt. Dieser Schritt ist erforderlich, weil ein durch Gegenüberstellung von Umsatz und Kosten ermittelter Überschuss von Preisänderungen auf dem Markt beeinflusst sein kann. Ohne die Berücksichtigung des Wachstumsabschlages würde die Unternehmensbewertung zu einem verzerrten Bild führen. Der Markt kann aber auch durch strukturelle und mengenmäßige Veränderungen auf den Wert Ihres Unternehmens einwirken.

Beauftragen Sie unsere Steuerberatung mit der Bewertung Ihres Unternehmens hat der Steuerberater alle Einflussfaktoren im Blick und wird diese berücksichtigen, wenn er für Ihr Unternehmen einen soliden Wert ermittelt.

Möchten Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder gibt es für Sie einen anderen Anlass, Ihr Unternehmen bewerten zu lassen? Sprechen Sie gerne unseren Steuerberater an, wenn Sie eine Bewertung für Ihr kleines, mittelständisches oder großes Unternehmen wünschen.

Unser Unternehmensberater setzt die gesetzlichen Vorgaben, die für eine Unternehmensbewertung gelten, um und steht Ihnen für weiteren Beratungsbedarf gerne zur Verfügung.