Steuerberatung Luftfahrt

Sind Sie als Pilot oder Flugkapitän im nationalen und internationalen Luftverkehr beschäftigt oder arbeiten Sie beim Bodenpersonal einer international tätigen Airline, gelten für Sie besondere steuerliche Regelungen. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland und beziehen Sie Einkünfte von einem im Inland ansässigen Unternehmen, unterliegen Sie der beschränkten Steuerpflicht. Dies hat zur Folge, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre inländischen Einkünfte in einer deutschen Steuererklärung deklarieren können.

Die aconax Steuerberatungs GmbH ist ein digitales Unternehmen, das die Vorzüge eines papierlosen Büros nutzt. Unsere Steuerberatung hat sich im Bereich Luftfahrt spezialisiert. Ihre deutsche Steuererklärung erstellen wir digital. Mittels der digitalen Übermittlung tragen wir Sorge dafür, dass die Steuererklärung pünktlich beim Finanzamt ankommt und keine Frist überschritten wird.

Unser Steuerberater berät Sie in allen Bereichen der beschränkten Steuerpflicht, wenn Sie als Pilot, Flugbegleiter, beim Bodenpersonal einer Airline oder in einem anderen Bereich der Luftfahrt beschäftigt sind.

Luftfahrt und internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht gehört zu den steuerlichen Besonderheiten eines beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers. Zu diesem Personenkreis zählen Sie, wenn Sie an Bord eines Verkehrsflugzeuges im nationalen oder internationalen Luftverkehr tätig sind.

Die aconax Steuerberatungs GmbH als digitales Unternehmen ist Ansprechpartner für alle Arbeitnehmer im Bereich der Luftfahrt, die ihren Wohnsitz im Inland haben und bei einer ausländischen Airline beschäftigt sind. In diesem Fall gehören Sie zu dem unbeschränkt steuerpflichtigen Personenkreis, der nach dem Welteinkommensprinzip besteuert wird.

Als Pilot oder als Flugkapitän müssen Sie auch die Einnahmen in einer deutschen Steuererklärung angeben, die Sie bei einer ausländischen Airline erzielt haben. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung hat die deutsche Regierung mit über 90 Ländern ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Werden die Einkünfte in einem Land erzielt, mit dem die deutsche Regierung kein entsprechendes Abkommen geschlossen hat, müssen die Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses geprüft werden.

Besuchen Sie unsere Steuerberatung informieren wir Sie gerne darüber, wie eine Doppelbesteuerung in Ihrem individuellen Fall vermieden werden kann. Wir beraten Sie auch gerne bei anderen steuerlichen Besonderheiten im Bereich der Luftfahrt. Ihre private Steuererklärung erstellen wir digital.

Ist Ihr Lebensmittelpunkt im Ausland und sind Sie bei einer inländischen Airline beschäftigt, ist unter Umständen internationales Steuerrecht anzuwenden.

Für Sie gilt die beschränkte Steuerpflicht. Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben. Nach der deutschen Gesetzgebung können Sie freiwillig einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, wenn mindestens 90% Ihrer Einnahmen der deutschen Einkommensteuer unterliegen.

Suchen Sie für weitere Informationen gerne unseren Steuerberater auf und lassen Sie sich beraten, in welchen Fällen es für Sie von Vorteil ist, wenn Sie als beschränkt steuerpflichtige Person in Deutschland eine private Steuererklärung abgeben.

Die Steuerberatung umfasst auch die digitale Erstellung der Einkommensteuererklärung und die elektronische Übermittlung an das zuständige Finanzamt.

Welche Regelungen gelten für einen Flugbegleiter?

Als Flugbegleiter mit Wohnsitz im Inland müssen Sie die Einkünfte in Deutschland versteuern, die Sie bei einer ausländischen Airline erzielen. Die Besteuerung Ihres Welteinkommens kann durch Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens oder des Auslandstätigkeitserlasses eingeschränkt werden.

Internationales Steuerrecht betrifft Sie, wenn Sie als Flugbegleiter bei einer Airline beschäftigt sind und Ihr Wohnsitz sich nicht im Inland befindet.

Lassen Sie sich von unserem Steuerberater darüber informieren, wie sich internationales Steuerrecht in Ihrem persönlichen Fall auswirkt und welche Punkte Sie als international tätiger Flugbegleiter beachten müssen. Zählen Sie in Deutschland zu dem beschränkt steuerpflichtigen Personenkreis, kann sich die Abgabe einer Steuererklärung für Sie lohnen, wenn Sie entsprechend hohe Werbungskosten gelten machen.

Informieren Sie sich bei unserem digitalen Unternehmen darüber, welche Werbungskosten in Ihrem Fall zu einer Steuererstattung führen und was Sie bei dem Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen, Berufskleidung, Arbeitsmitteln und weiteren Aufwendungen bedenken sollten.

Die aconax Steuerberatungs GmbH als digitales Unternehmen ist für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihre inländischen Einkünfte in Deutschland deklarieren möchten. Internationales Steuerrecht zählt zu den Steuerrechtsgebieten, auf die sich unsere Steuerberatung spezialisiert hat. Wir erstellen Ihre private Steuererklärung digital und übernehmen die elektronische Übermittlung an die Finanzbehörde.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie beim Bodenpersonal beschäftigt sind?

Sind Sie bei dem Bodenpersonal einer Airline angestellt, unterstützt Sie die aconax Steuerberatungs GmbH als digitales Unternehmen gerne.

Unser Steuerberater steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn internationales Steuerrecht auch in Ihrem Fall zum Tragen kommt. Dies ist der Fall, wenn Sie einen Wohnsitz im Inland haben und zum Bodenpersonal auf einem Flughafen gehören, der im Ausland liegt.

Neben einer umfassenden Steuerberatung übernehmen wir auch gerne die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt digital.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen zu unserer Spezialisierung Luftfahrt wünschen.