Unser Leistungsangebot der Steuerberatung

Dienstleistungen der Steuerberatung

Hol- und Bringdienst

Auf Ihren Wunsch hin werden wir bei Ihnen vor Ort Unterlagen und Belege abholen und diese auch zurückbringen. Zur Berechnung dieser Zusatzleistungen kontaktieren Sie uns bitte.

Informationsbriefe per Post oder per Email

Monatlich erhalten Sie unseren Mandanteninformationsbrief „aconax aktuell“, in dem wir Sie über die neusten Details aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht informieren. Die Informationen stellen wir an Hand Ihrer persönlichen Situation und Wünsche für Sie zusammen.

Beratung bei Ihnen vor Ort

Auf Ihren Wunsch hin kommen wir auch gerne für unsere Beratungstätigkeit und zu Besprechungen in Ihr Unternehmen. Sinnvoll ist dies z.B. wenn Sie ein Ablage- und Ordnungssystem einrichten oder wenn Sie eine interne Buchführung haben oder wenn Sie erstmalig Mandant bei uns werden.

Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse.

Qualitätssicherung

Bitte geben Sie uns ohne zu zögern Ihre Hinweise, die zur Verbesserung unserer Zusammenarbeit dienlich sind. Anmerkungen oder Beschwerden empfinden wir nicht als persönlichen Angriff, sondern als Chance unsere Leistungen und unseren Service für Sie zu verbessern.

Vergütung der Steuerberatung

In unserer Kanzlei bestimmen wir das Honorar gemeinsam mit Ihnen.

Dazu schließen wir Steuerberatungsverträge und Vergütungsvereinbarungen ab. Unsere Kanzlei rechnet Ihre Honorare nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Unser Ziel ist es, in beiderseitigem Interesse eine angemessene Vergütung festzusetzen. Klare Verhältnisse helfen spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Die Vergütung richtet sich nach § 11 Steuerberatervergütungsverordnung nach:

  1. der Bedeutung der Angelegenheit
  2. dem Umfang
  3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit.

Die Vergütung wird als Wert- oder Zeitgebühr erhoben.

Die hohe Qualität der Beratungsleistungen wird dadurch erreicht, indem nur Personen Steuerberater werden können, die eine anspruchsvolle, bundeseinheitliche staatliche Prüfung abgelegt haben. Nach der Berufsordnung sind Steuerberater verpflichtet, sich in dem Umfang fortzubilden, wie dies zur Sicherung und Weiterentwicklung der für die Berufstätigkeit erforderlichen Sachkunde notwendig ist.

Unsere Stundensätze im Rahmen der Zeitgebühr berücksichtigen die obigen Ausführungen. Die Stundensätze der Mitarbeiter/-innen liegen zwischen 65,00 und 90,00 Euro, je nach Qualifikation und Berufserfahrung. Die Stundensätze der Steuerberater/-in bewegen sich zwischen 120,00 und 150,00 Euro, je nach Kompliziertheit und Komplexität des Mandats. Hinzu kommt jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer.

Die Arbeitszeit jedes Teammitglieds einschließlich der Berater/-in wird in einem Zeiterfassungsprogramm der DATEV im ¼ Stundentakt erfasst.

Die Wertvergütung bemisst sich nach verschiedenen Gegenstandswerten, je nach abgerechneter Leistung (z.B. Jahresumsatz, Einkünfte, Summe der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben).

Eine allgemeine Aussage über das Honorar ist deshalb nicht möglich.

Unser Ziel ist die Optimierung des Honorar-Nutzen-Verhältnisses im Interesse des Mandanten. Dazu erarbeiten wir mit Ihnen konkrete Vorschläge, individuell auf Ihren Auftrag und Ihr Unternehmen zugeschnitten.