Aktuelles
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Pizza an Imbissständen
Ein Gastronom betrieb einen gemieteten Pizzastand in der Gastronomie-Mall eines Fußballstadions. Der Vermieter hatte dort Stehtische und Bierzeltgarnituren aufgestellt. Das Finanzamt unterwarf die Umsätze aus dem Verkauf der Pizzen dem Regelsteuersatz, weil der Verzehr an Ort und Stelle möglich war.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegen die Umsätze dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, weil neben der Zubereitung der Pizzen keine weiteren gastronomischen Nebenleistungen erbracht wurden. Die Tatsache, dass der Vermieter Stehtische und Bierzeltgarnituren aufgestellt hatte, war für das Gericht unerheblich.